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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2010.00024: Kantonsgericht

Das Obergericht des Kantons Glarus hat in einem Fall von Urheberrechtsverletzung entschieden, dass die gespiegelten Daten eines Computers untersucht werden sollen, um festzustellen, ob geistiges Eigentum in ein Programm eingebettet wurde. Die Gesuchstellerin forderte die Herausgabe aller Daten, konnte jedoch nicht die erforderlichen Informationen liefern und zahlte den Kostenvorschuss nicht. Daher wurde das Beweissicherungsverfahren abgeschrieben, die Kosten der Verfügung der Gesuchstellerin auferlegt und keine Parteientschädigungen zugesprochen. Der Computer wird der L.______ AG herausgegeben, es sei denn, es liegt bis zum 31. August 2012 eine anders lautende richterliche Verfügung vor.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2010.00024

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2010.00024
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2010.00024 vom 25.05.2012 (GL)
Datum:25.05.2012
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Verletzung von Urheberrechten
Schlagwörter : Verfügung; Daten; Computer; Obergericht; Gesuchsgegnerin; Harddisk; Beweissicherung; „X“; Programm; „P“; Eingabe; Vertreter; Computers; ZPO/GL; Herausgabe; Glarus; Urheberrecht; Obergerichtspräsident; Institut; Wirtschaftsinformatik; Hochschule; Binary-Code; „V“; Apos; Frist; Experten
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2010.00024

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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