Zusammenfassung des Urteils OG.2010.00024: Kantonsgericht
Das Obergericht des Kantons Glarus hat in einem Fall von Urheberrechtsverletzung entschieden, dass die gespiegelten Daten eines Computers untersucht werden sollen, um festzustellen, ob geistiges Eigentum in ein Programm eingebettet wurde. Die Gesuchstellerin forderte die Herausgabe aller Daten, konnte jedoch nicht die erforderlichen Informationen liefern und zahlte den Kostenvorschuss nicht. Daher wurde das Beweissicherungsverfahren abgeschrieben, die Kosten der Verfügung der Gesuchstellerin auferlegt und keine Parteientschädigungen zugesprochen. Der Computer wird der L.______ AG herausgegeben, es sei denn, es liegt bis zum 31. August 2012 eine anders lautende richterliche Verfügung vor.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2010.00024 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 25.05.2012 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Verletzung von Urheberrechten |
Schlagwörter : | Verfügung; Daten; Computer; Obergericht; Gesuchsgegnerin; Harddisk; Beweissicherung; „X“; Programm; „P“; Eingabe; Vertreter; Computers; ZPO/GL; Herausgabe; Glarus; Urheberrecht; Obergerichtspräsident; Institut; Wirtschaftsinformatik; Hochschule; Binary-Code; „V“; Apos; Frist; Experten |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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