Zusammenfassung des Urteils AGVE 2018 63: -
Ein Anwalt wurde von der Anwaltskommission wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung gerügt, da er mehr als vier Monate lang keinen Versicherungsschutz hatte, obwohl er im Anwaltsregister eingetragen war. Es erfolgte keine Disziplinierung, da keine schuldhafte Verletzung vorlag. Die Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung dient dem Schutz des rechtsuchenden Publikums. Die Versicherungsdeckung des Anwalts wurde aufgehoben, aber später wiederhergestellt. Der Anwalt gab zu, dass er für einen Zeitraum von mehr als vier Monaten keine Versicherungsdeckung hatte.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2018 63 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Anwaltskommission |
Datum: | 02.03.2018 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2018 - Band 63 2018 Anwaltskommission 456 63 Art. 12 lit. f BGFA Indem ein Anwalt während mehr als vier Monaten keinen... |
Schlagwörter : | Anwalt; Berufshaftpflichtversicherung; Anwaltskommission; Anwaltsregister; WALTER; FELLMANN; Versicherungsdeckung; Zeitraum; Versicherungs-; Zeitraums; Berufspflicht; Berufs-; Disziplinierung; Verletzung; Entscheid; Sachen; Aufsichtsverfahren; Erwägungen; Anwältinnen; Anwälte; Massgabe; Umfanges; Risiken; Verpflichtung; Sicherheiten; Schutz; Publikums |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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