Zusammenfassung des Urteils AGVE 2017 73: -
Die Klägerin forderte Lohn gemäss Arbeitsvertrag von Fr. 2'250.- brutto für Januar 2012 als Köchin, was zur Schlichtungsverhandlung führte. Nachdem keine Einigung erzielt wurde, reduzierte die Klägerin die Forderung auf Fr. 2'000.- und beantragte einen Entscheid. Das Urteil verpflichtete die beklagte Partei zur Zahlung von Fr. 2'000.- nebst Zinsen. Der Beklagte erhob fristgerecht Beschwerde, die als unzulässig erachtet wurde. Es wurde festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis per 1. Dezember 2011 zustande gekommen war. Der Beklagte bestritt dies, die Beschwerde wurde jedoch nicht angenommen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2017 73 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Anwaltskommission |
Datum: | 24.04.2017 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2017 Anwaltskommission 344 [...] 73 Art. 12 lit. d BGFA Gemäss Art. 12 lit. d BGFA können Anwältinnen und Anwälte... |
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Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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