Zusammenfassung des Urteils AGVE 2016 71: -
Der Beschuldigte wurde wegen mehrfachen versuchten Raubes und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Das Jugendgericht ordnete seine Unterbringung an, verbunden mit einer ambulanten Behandlung. Der Beschuldigte wurde zu einer persönlichen Leistung verpflichtet, deren Vollzug aufgeschoben wurde. Die Schadenersatzforderung wurde auf den Zivilweg verwiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschuldigten auferlegt, aber im vollen Betrag abgeschrieben. Die Kosten der amtlichen Verteidigung wurden auf die Staatskasse genommen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2016 71 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Anwaltskommission |
Datum: | 20.06.2016 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2016 Anwaltsrecht 387 I. Anwaltsrecht 71 Art. 12 lit. a BGFA Ein Anwalt hat sicherzustellen, dass Anwaltspost... |
Schlagwörter : | Anwalt; Anwalts; Anwaltspost; Anwaltskommission; Anwaltsrecht; Hände; Postsendung; Verstoss; Entscheid; Aufsichtsanzeige; Erwägungen; Berufsaus-; Pflicht; Führung; Kanzlei; Behörden; Personen; Anwaltsgeheimnis; Abklärungen; Initiative; Paket; Postboten; Wunsch; Einzelfall |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Schweizer, Basler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung, Art. 343 ZPO, 2017 |
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