Zusammenfassung des Urteils AGVE 2015 72: -
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am 12. April 2012 ein Urteil gefällt. Es handelt sich um den Fall der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland gegen den Angeklagten A. Dieser wurde des vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Zudem wurde eine ambulante Behandlung angeordnet, mit Aufschub des Strafvollzugs zu Gunsten dieser Massnahme. Die Gerichtskosten wurden dem Angeklagten auferlegt. Die Staatsanwaltschaft unterlag mit ihren Anträgen und die Kosten des Berufungsverfahrens wurden auf die Gerichtskasse genommen. Der Angeklagte ist männlich.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2015 72 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Anwaltskommission |
Datum: | 22.12.2015 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2015 Anwaltsrecht Anwaltsrecht 387 I. Anwaltsrecht 72 Art. 13 BGFA und Art. 453 ZGB Gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes... |
Schlagwörter : | örde; Anwaltsrecht; Anwaltskommission; Anwälte; Anwältinnen; Entbindung; Berufsgeheimnis; Erwachsenenschutzbehörde; Gesuch; Bundesgesetzes; Freizügigkeit; Anwältin-; BGFA; Berufsgeheim-; Berufes; Klientschaft; Gefähr-; Entscheid; Erwägungen; Gefahr; Person; Verbrechen; Vergehen; örperlich |
Rechtsnorm: | Art. 453 ZGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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