Zusammenfassung des Urteils AGVE 2015 57: Obergericht
Im Jahr 2015 entschied das Obergericht in zwei Fällen über die Kosten von Gerichtsverfahren. Im ersten Fall ging es um Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie aus landwirtschaftlicher Pacht, die im vereinfachten Verfahren behandelt wurden. Die Gerichts- und Parteikosten wurden aussergewöhnlich reduziert, um den Parteien gerecht zu werden. Im zweiten Fall ging es um Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, wobei bis zu einem Streitwert von 30.000 CHF keine Kosten anfielen. Danach waren die Parteien jedoch für das Verfahren vor der Berufungsinstanz kostenpflichtig.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2015 57 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Abteilung Zivilgericht |
Datum: | 20.10.2015 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2015 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 320 57 § 7 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 VKD; § 7 Abs. 2 AnwT. Ausserordentliche... |
Schlagwörter : | Pacht; Verfahren; Entscheid; Streitwert; Obergericht; Parteikosten; Miete; Kündigung; Parteien; Streitigkeiten; Obergerichts; Zivilkammer; Entscheidgebühr; Parteientschädigung; Zeitpunkt; Vermieter; Abteilung; Zivilgericht; Geschäftsräumen; Sachen; Erwägungen; Hinterlegung; Pacht-; Schutz; Pachtzinsen; Kündigungsschutz |
Rechtsnorm: | Art. 116 ZPO ; |
Referenz BGE: | 137 III 389; |
Kommentar: | - |
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