Zusammenfassung des Urteils AGVE 2015 54: Obergericht
Ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich in einem Angriffsfall vom 8. März 2013 wurde zusammengefasst. Der Beschuldigte wurde des Angriffs schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, von denen 2 Tage durch Haft erstanden sind. Die Probezeit wurde auf 2 Jahre festgesetzt. Der Beschuldigte wurde zur Zahlung von Schadenersatz und Genugtuung an den Privatkläger verpflichtet. Die Gerichtskosten betrugen insgesamt 25'731.75 CHF. Der Beschuldigte unterlag mit seinen Anträgen vollumfänglich. Der Privatkläger unterlag teilweise und erhielt eine reduzierte Prozessentschädigung von 8'000 CHF.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2015 54 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Abteilung Zivilgericht |
Datum: | 30.06.2015 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2015 Zivilprozessrecht 309 54 Art. 279 ZPO Art. 279 ZPO betreffend Genehmigung von Scheidungsvereinbarungen... |
Schlagwörter : | Scheidung; Kindes; Eltern; Kindeswohl; Antrag; Gericht; Kommentar; Kinderbelange; Vereinbarung; Genehmigung; Materien; Kinderbe-; Parteidisposition; Entscheid; Sorge; Scheidungsgericht; Obergericht; Basler; Schweizerischen; Zivilprozessordnung; Basel; Stein-Wigger; Schwenzer; Sutter-; Umstände; Regel; Zivilprozessrecht; Scheidungsvereinbarungen; Obergerichts; Zivilkammer |
Rechtsnorm: | Art. 133 ZGB ;Art. 279 ZPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Breitschmid, Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch I, Art. 133 ZGB, 2010 Büchler, Schwenzer, Kommentar Scheidung, Art. 133 ZGB; Art. 279 ZPO, 2011 Spühler, Basler Kommentar zur ZPO, Art. 321 ZPO ; Art. 311 ZPO, 2017 |
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