Zusammenfassung des Urteils AGVE 2015 5: Obergericht
Das Obergericht in der Abteilung Versicherungsgericht entschied im Jahr 2015, dass die betrügerische Begründung eines Versicherungsanspruchs nach Artikel 40 VVG den Mängeln der Vertragserfüllung gleichzusetzen ist. In einem Fall zwischen der A. Versicherungen AG und N.P. wurde die Einrede der Verjährung erhoben, was zu einer Diskussion über die Anwendung von vertraglichen Regeln oder des Bereicherungsrechts führte. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Rückabwicklung nur in Fällen erfolgen soll, in denen der Vertrag aufgrund von Mängeln bei der Vertragsentstehung nicht gültig zustande gekommen ist. Bei betrügerischer Begründung eines Versicherungsanspruchs handelt es sich jedoch um einen Mangel der Vertragserfüllung. Das Gericht entschied daher, dass die vertraglichen Regeln auf die Rückabwicklung anzuwenden sind.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2015 5 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Abteilung Versicherungsgericht |
Datum: | 09.06.2015 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2015 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 52 5 Art. 40 VVG Die betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs... |
Schlagwörter : | Vertrag; Vertrags; Rückabwicklung; Rückforderung; Bereicherung; Bundesgericht; Recht; Versicherungsgericht; Begründung; Mängeln; Verjährung; Rechtsprechung; Rücktritt; Bereicherungs; Zusammenhang; Obergericht; Abteilung; Versicherungsanspruchs; Sinne; Vertragserfüllung; Entscheid; Lehre; Rücktritts; Tendenz; Vertragsentstehung; ültig |
Rechtsnorm: | Art. 40 VVG ; |
Referenz BGE: | 114 II 152; 126 III 119; 137 III 243; 42 II 674; |
Kommentar: | - |
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