Zusammenfassung des Urteils AGVE 2013 74: Obergericht
In dem vorliegenden Fall ging es um einen Forderungsprozess über Fr. 12'010'000. Die Klägerin forderte die Rückerstattung einer abgerufenen Garantiesumme und die Rücknahme einer Medienmitteilung. Die Beklagte rügte verschiedene Mängel am Bauwerk und forderte Ersatzkosten. Es kam zu einem umfangreichen Schriftwechsel zwischen den Parteien. Die Klägerin beantragte die Zurückweisung der Klageantwort aufgrund von Weitschweifigkeit, was jedoch abgelehnt wurde. Die Klägerin erhob Beschwerde, die jedoch nicht berücksichtigt wurde. Die Gerichte stellten fest, dass die Klageantwort zu umfangreich war und bestimmten eine Beschränkung auf 500 Seiten. Die Klägerin wurde zur Zahlung der Kosten verurteilt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2013 74 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Abteilung Zivilgericht |
Datum: | 02.12.2013 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2013 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 394 [...] 74 Art. 118 Abs. 1 lit. c ZPO. Bei Verfahren, die nicht... |
Schlagwörter : | Verfahren; Schwierigkeiten; Entscheid; Beizug; Bundesgerichts; Obergericht; Zivilgericht; Rechtsposition; Schwere; Regel; Gesuchs; Anwältin; Besuchsrecht; Stellungnahme; Anlass; Verbeiständung; Abteilung; Ausdehnung; Besuchsrechts; Anordnung; Beistandschaft; Ähnliches; Bestel-; Rechtsbeiständin; Rechtsbeistands; Obergerichts; Kammer |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 130 I 180; |
Kommentar: | - |
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