Zusammenfassung des Urteils AGVE 2013 65: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am 12. März 2012 einen Beschluss in einem Rechtsöffnungsverfahren gefällt. Die Klägerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. X, hat Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren eingereicht. Das Beschwerdeverfahren mit der Geschäftsnummer RT110121 wurde mit einem anderen Verfahren vereinigt und unter der Nummer RT110120 weitergeführt. Das Verfahren mit der Nummer RT110121 wurde dadurch als erledigt abgeschrieben. Die Entscheidung wurde schriftlich an die Parteien übermittelt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2013 65 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Abteilung Zivilgericht |
Datum: | 11.11.2013 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2013 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 370 [...] 65 Art. 401 Abs. 1 ZGB; Wenn von der betroffenen Person... |
Schlagwörter : | Person; Obergericht; Vorschlag; Recht; Erwachsenenschutz; Abteilung; Zivilgericht; Vertrauensperson; Beistandschaft; Übernahme; Betreuungs-; Erwachsenenschutzbehörde; Vorschlagsrecht; Rechtsverweigerung; Selbstbestimmungsrecht; Entscheid; Obergerichts; Kammer; Kindes; Sachen |
Rechtsnorm: | Art. 401 ZGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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