Zusammenfassung des Urteils AGVE 2012 47: -
Das Obergericht des Kantons Zürich entschied am 2. Februar 2012 in einem Fall betreffend Rechtsöffnung. Der Kläger hatte gegen die Abweisung seines Rechtsöffnungsbegehrens Beschwerde erhoben. Die Vorinstanz hatte die Rechtsöffnung abgelehnt, da der Beklagte behauptete, der Mietvertrag sei nicht ordnungsgemäss erfüllt worden. Der Kläger argumentierte, dass die Vorinstanz den Sachverhalt falsch festgestellt habe. Letztendlich entschied das Obergericht zugunsten des Klägers und gewährte ihm die provisorische Rechtsöffnung. Die Kosten wurden dem Beklagten auferlegt, und er musste dem Kläger eine Parteientschädigung zahlen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2012 47 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Schätzungskommission nach Baugesetz |
Datum: | 22.08.2012 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2012 Erschliessungsabgaben 277 [...] 47 Anschlussgebühren Berechnung der Reduktion der angefochtenen Anschlussgebühr... |
Schlagwörter : | Reserve; Reduktion; Reserven; Entscheid; Höhe; Bundesgericht; Kostendeckungsprinzip; Erschliessungsabgaben; Anschlussgebühr; Schätzungskommission; Baugesetz; Einwohnergemeinde; Vergleich; Endbestand; Zentrum; Überschuss; Prozentzahl; Kanalisationsanschlussgebühr; Anschlussgebühren; Berechnung; Verletzung; Kostendeckungsprinzips; Sachen; Kanton; Punkt; Verwaltungsgericht; Erwägungen; Eigenwirtschaftsbetriebs |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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