Zusammenfassung des Urteils AGVE 2012 44: -
Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Rechtsöffnungsverfahren entschieden, dass die Gesuchstellerin Anspruch auf definitive Rechtsöffnung für eine Forderung in Höhe von Fr. 20'552.45 hat. Die Gesuchsgegnerin hat dagegen Beschwerde erhoben und argumentiert, dass sie rechtzeitig Einspruch gegen die Schadenersatzverfügungen erhoben habe und dass die Forderung ungerechtfertigt sei. Das Gericht hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und entschieden, dass die Kosten der Beschwerde der Gesuchsgegnerin auferlegt werden. Der Richter in diesem Fall ist Oberrichter Dr. G. Pfister.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2012 44 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Steuerrekursgericht |
Datum: | 25.10.2012 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2012 Kantonale Steuern 267 [...] 44 Teilsatzbesteuerung (§ 45a StG) Das Teilsatzverfahren gemäss § 45a StG... |
Schlagwörter : | Kantonale; Steuern; Teilsatzbesteuerung; Teilsatzverfahren; Ausschüttungen; Genossenschaften; Grundkapital; Voraussetzungen; Entscheid; Steuerrekursgerichtes; Sachen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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