Zusammenfassung des Urteils AGVE 2012 36: -
Eine kaufmännische Angestellte erhielt eine Bonuszahlung von CHF 30'000 als Dankeschön für ihre Arbeitsleistung und Loyalität gegenüber der Firma J. AG. Das Steuerrekursgericht entschied, dass diese Zahlung nicht als Vorsorgeleistung betrachtet werden kann und daher nicht der speziellen Steuerregelung unterliegt. Die Arbeitgeberin zahlte die Bonuszahlung ohne Vorsorgecharakter, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Steuerberechnung führte. Der Richter entschied zugunsten der Angestellten, dass die Bonuszahlung nicht als Vorsorgeleistung angesehen werden kann.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2012 36 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Steuerrekursgericht |
Datum: | 23.02.2012 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2012 Steuerrekursgericht 232 [...] 36 Steuerberechnung; Jahressteuer auf Kapitalabfindungen (§ 45 Abs. 1 lit.... |
Schlagwörter : | Vorsorgecharakter; Zahlung; Rekurrentin; Beendigung; Entschädigung; Steuerrekursgericht; Arbeitgeberin; Entschädigungen; Arbeitsver-; Abgangsentschädigung; Kapitalabfindung; Arbeitsleistung; Pensionierung; Steuerberechnung; Jahressteuer; Kapitalabfindungen; Entscheid; Steuerrekursgerichtes; Erwägungen; Jahrgang; Angestellte; Novem-; Lohnausweis; Bonus; Kantonale; Steuern; Kapital-; örperliche |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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