Zusammenfassung des Urteils AGVE 2011 18: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Urteil vom 16. Mai 2012 über eine Beschwerde betreffend Rechtsöffnung entschieden. Die Klägerin erhielt vom Bezirksgericht Horgen provisorische Rechtsöffnung für einen Betrag von Fr. 234'278.37 nebst Zinsen, wobei die Kosten und Entschädigung zu Lasten der Beklagten geregelt wurden. Die Beklagte legte Beschwerde ein und argumentierte unter anderem, dass die Sperrung ihrer Konten berücksichtigt werden müsse. Das Gericht wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Beklagte die Zahlungsverpflichtung trotz Kontosperrung erfüllen müsse. Der Richter war Dr. R. Klopfer. Die Gerichtskosten betrugen Fr. 800.-.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2011 18 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 28.10.2011 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 62 2011 Obergericht 62 [...] 18 Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1, 119 Abs. 1 und 2 StPO... |
Schlagwörter : | Person; Recht; Verfahren; Zivilklägerin; Privatklägerschaft; AZZUCCHELLI; OSTIZZI; Obergericht; -kläger; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Prozessrecht; Rechtsgutbegriff; Schweizerische; Personen; Beschwerde; Obergerichts; Beschwerdekammer; Sachen; ZofingenKulm; Erwägungen; Nichtanhandnahmeverfügung; Parteien; Rechtsmittelverfahren; Staatsanwaltschaft; |
Rechtsnorm: | Art. 104 StPO ;Art. 115 StPO ;Art. 118 StPO ;Art. 119 StPO ;Art. 322 StPO ;Art. 382 StPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.