Zusammenfassung des Urteils AGVE 2011 17: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am 15. Mai 2012 in einem Fall von einfacher Körperverletzung und Widerruf entschieden. Der Beschuldigte wurde schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon 7 ½ Monate vollzogen werden. Die Probezeit wurde auf 5 Jahre festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschuldigten auferlegt, die Kosten der amtlichen Verteidigung vorerst von der Gerichtskasse übernommen. Der Beschuldigte hatte bereits Vorstrafen und delinquierte während laufender Strafuntersuchungen. Die Strafe wurde trotz leicht verminderter Schuldfähigkeit bestätigt. Die Entscheidung kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2011 17 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 15.12.2011 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 61 2011 Strafprozessrecht 61 17 Art. 94 StPO Grobe Fehler der notwendigen Verteidigung,... |
Schlagwörter : | Frist; Beschuldigte; Berufung; Verteidigerin; Fehler; Verteidigung; Beschuldigten; Berufungsbegründung; Wiederherstellung; Grobe; Versäumen; Schadenersatzleistung; Wiedergutmachung; Spiel; Praxis; Prozessordnung; Kantons; Staatsanwaltschaft; Gesuch; Verschulden; Kontrolle; Freiheitsstrafe; Obergericht; Strafprozessrecht; Schweizerischen; Freiheits-; Aargau:; Entscheid |
Rechtsnorm: | Art. 94 StPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Schweizer, Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung, Art. 343 ZPO, 2017 |
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