Zusammenfassung des Urteils AGVE 2011 15: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Rechtsstreit zwischen der A. AG als Beklagter und Beschwerdeführerin und dem Stato del Cantone Ticino als Kläger und Beschwerdegegner entschieden. Die Beklagte hatte gegen ein Urteil des Einzelgerichts Audienz am Bezirksgericht Zürich Beschwerde eingelegt, da sie angab, der Titel, auf den sich der Kläger berief, sei ihr nicht zugestellt worden. Da die Beklagte nicht zur Verhandlung erschienen war, wurde die Beschwerde als offensichtlich unzulässig erklärt, und die Beklagte wurde als unterliegende Partei angesehen. Die Gerichtskosten wurden der Beklagten auferlegt, und es wurden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Der Richter in diesem Fall war Dr. R. Klopfer, und die Gerichtskosten betrugen CHF 150.-.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2011 15 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 18.08.2011 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 56 2011 Obergericht 56 [...] 15 Art. 12 lit. b, 422 StPO Ein Kostenersatz für die... |
Schlagwörter : | Staatsanwaltschaft; Auslagen; Anklagevertretung; Gericht; Verfahren; Obergericht; Kostenersatz; Verfahrenskosten; Gebühren; Aufwand; Bundes; Kantone; Rechtsprechung; Tätigkeiten; OMEISEN; Vertretungskosten; Staats-; Verfolgungsbehörde; Entscheid; Obergerichts; Kammer; Zofingen-Kulm; Prozessrecht; Erwägungen; Berufungsver-; HOMAS; Basler |
Rechtsnorm: | Art. 422 StPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Schweizer, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Art. 58 OR, 2016 |
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