Zusammenfassung des Urteils AGVE 2011 14: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am 15. Mai 2012 ein Urteil gefällt. Es ging um den Beschuldigten A., der der Hinderung einer Amtshandlung schuldig befunden wurde. Er wurde zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 30.- verurteilt. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschuldigten zu zwei Dritteln auferlegt. Die Berufungsklägerin war die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland. Das Urteil wurde vom Oberrichter lic. iur. Spiess gefällt. Die Gerichtskosten betrugen CHF 1'200.-. Das Geschlecht der verlorenen Partei war männlich (d) und es handelte sich um eine Behörde.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2011 14 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 31.10.2011 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 55 2011 Strafprozessrecht 55 [...] 14 §§ 8, 40 EG StPO Das Ergreifen eines Rechtsmittels... |
Schlagwörter : | Untersuchungshandlung; Entscheid; Staatsanwaltschaft; -Staatsanwälte; Rechtsmittel; Assistenz-; Ergreifen; Rechtsmittels; Assistenz-Staatsanwälte; Baden; Untersuchungshandlungen; Obergericht; Ermächtigung; Strafprozessrecht; Zwangs-; Obergerichts; Beschwerdekammer; Sachen; Erwägungen; Anweisung; Staats-; Zeugeneinvernah-; Übertretungsstrafverfahren; Leitung; Assis-; Einzelfall |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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