Zusammenfassung des Urteils AGVE 2010 9: Obergericht
Das Obergericht entschied im Jahr 2010, dass gemäss Artikel 97 Absatz 3 StGB die Verjährung der Strafverfolgung nicht eintritt, wenn bereits ein erstinstanzliches Urteil vorliegt. Selbst wenn das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an die erste Instanz zurückverwiesen wird, bleibt die Verjährung ausgesetzt. Der Fall betraf A.G. gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau und wurde vom Obergericht, 1. Strafkammer, am 24. Juni 2010 entschieden.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2010 9 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 24.06.2010 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2010 Obergericht 46 [...] 9 Art. 97 Abs. 3 StGB. Liegt ein erstinstanzliches Erkenntnis vor, tritt gemäss Art.... |
Schlagwörter : | Obergericht; Entscheid; Erkenntnis; Verfolgungsverjährung; Urteil; Entscheidung; Instanz; ückgewie-; Obergerichts; Kammer; Staatsanwaltschaft; Kantons |
Rechtsnorm: | Art. 97 StGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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