Zusammenfassung des Urteils AGVE 2010 65: -
In dem vorliegenden Fall ging es um eine Beschwerde gegen ein Urteil bezüglich Rechtsöffnung, das vom Einzelgericht im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Horgen gefällt wurde. Die Klägerin hatte Rechtsöffnung für ausstehende Unterhaltsbeiträge beantragt, die der Beklagte nicht fristgerecht bestritt. Das Einzelgericht entschied zugunsten der Klägerin, woraufhin der Beklagte Beschwerde einlegte. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen, da der Beklagte nicht den strengen Vorgaben des Rügeprinzips im Beschwerdeverfahren entsprochen hatte. Die Verfahrenskosten wurden dem Beklagten auferlegt, und der Klägerin wurde keine Entschädigung zugesprochen. Der Richter in diesem Fall war Dr. R. Klopfer, und die Gerichtskosten betrugen CHF 500.-.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2010 65 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 17.12.2010 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2010 ZwangsmassnahmenimAusländerrecht 327 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht [...] 65 Ausschaffungshaft;... |
Schlagwörter : | Gesuchsgegner; Ausschaffungshaft; Unterkunft; Ausländerrecht; Haftgr; Migrationsamt; Zwangsmassnahmen; Haftgründe; Rekursgericht; ZwangsmassnahmenimAusländerrecht; Verletzung; Anordnung; Person; Vielmehr; Untertauchen; Ausschaffungshaft; Beschleunigungsgebots; RekursgerichtimAusländerrecht; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Kantons; Haftüberprüfung; Erwägungen; Beschleuni- |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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