Zusammenfassung des Urteils AGVE 2010 63: -
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am 16. August 2013 ein Urteil in einem Rechtsöffnungsfall gefällt. Der Beklagte und Beschwerdeführer hat gegen die provisorische Rechtsöffnung in Höhe von Fr. 2'327.25 Einspruch erhoben, da er die Verjährung der Forderung geltend machte. Das Gericht entschied jedoch, dass die Verjährungseinrede des Beklagten verspätet war und wies die Beschwerde ab. Die Spruchgebühr des Beschwerdeverfahrens wurde auf Fr. 300.- festgesetzt und dem Beklagten auferlegt. Es wurde entschieden, dass der Klägerin keine Parteientschädigung zugesprochen wird. Der Richter in diesem Fall war Oberrichter Dr. R. Klopfer.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2010 63 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 15.09.2010 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2010 ZwangsmassnahmenimAusländerrecht 327 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 63 Ausschaffungshaft; Haftgrund.... |
Schlagwörter : | Ausländerrecht; Haftgr; Zwangsmassnahmen; ZwangsmassnahmenimAusländerrecht; Ausschaffungshaft; Trennung; Vielmehr; Präzisierung; Bestimmungen; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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