4 Art. 12 lit. a BGFA.
Verpasste Rechtsmittelfrist: Dafür zu sorgen, dass Rechtsmittelfristen
eingehalten werden, ist eine zentrale und wichtige Aufgabe eines Anwalts.
Ein Rechtsanwalt muss wissen, wie eine Frist zu berechnen ist und ob die
Gerichtsferien im jeweiligen Fall Geltung haben. Dafür ist es zwingend
notwendig, den jeweiligen Gesetzestext zu konsultieren, und es wird vor-
ausgesetzt, dass die herrschende Lehre und Gerichtspraxis dazu bekannt
sind. Es liegt daher eine Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA vor, wenn ein
Anwalt die Frist falsch berechnet und in einem Haftfall (§ 52 Abs. 1 Satz
2 StPO) die Frist zur Einreichung eines Rechtmittels verpasst.

Aus den Entscheiden der Anwaltskommission vom 20. August 2010, i.S. G. und L. (AVV.2010.2 und AVV.2010.3)