Zusammenfassung des Urteils AGVE 2010 10: Obergericht
Der Kläger und Beschwerdeführer hat gegen den Beklagten und Beschwerdegegner eine Unterhaltsklage eingereicht und um unentgeltliche Prozessführung gebeten. Nach einem Vergleich in der Hauptverhandlung hat die Vorinstanz das Gesuch des Beklagten um unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, das des Klägers jedoch abgelehnt. Der Kläger hat daraufhin Beschwerde eingereicht, da er die finanzielle Situation der Mutter als unzumutbar ansieht. Das Obergericht des Kantons Zürich hat der Beschwerde des Klägers stattgegeben und ihm die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2010 10 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 05.09.2000 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2010 Obergericht 46 [...] 10 Art. 139 StGB. Das Stellen einer Diebesfalle (Präparierung einer Geldnote und... |
Schlagwörter : | Gewahrsam; Gewahrsams; Obergericht; Wegnahme; Geschädigte; Wille; Einwilligung; Willen; Urteil; Bundesgericht; Diebesfalle; Gewahrsamsbruch; Obergerichts; Recht; Eigentum; Bruch; Bundesgerichts; -Note; Geschädigten; Angeklagte; Präparierung; Geldnote; Platzie-; Portemonnaie; Auszug; Entscheid; Kammer; Erwägungen; Fremd; Begründung |
Rechtsnorm: | Art. 137 StGB ;Art. 139 StGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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