Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 88: -
Der Text handelt von einem Gerichtsentscheid im Ausländerrecht aus dem Jahr 2009 bezüglich des Erlöschens einer Niederlassungsbewilligung und Wegweisung von M.C., H.C., H.C. und E.A.C. Es wird erklärt, dass der Aufenthalt einer ausländischen Person aus migrationsrechtlicher Sicht regelmässig kontrolliert und neu geregelt werden muss. Das Migrationsamt kann Informationen erhalten, die relevant für migrationsrechtliche Massnahmen sind, und entsprechende Abklärungen treffen. Das Verfahren wurde offiziell erst eingeleitet, als den Beschwerdeführern das rechtliche Gehör gewährt wurde.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 88 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 09.07.2009 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 BeschwerdengegenEinspracheentscheidedesM... 387 [...] 88 Verfahren; Verfahrensbeginn bei von Amtes wegen... |
Schlagwörter : | Verfahren; Migrationsamt; Person; Gehör; Amtes; Ausländer; Massnahme; Verfahrens; Regel; Zeitpunkt; Ausländerrecht; Aufenthalt; Mitteilungen; Hinweise; Hinblick; Umstände; BeschwerdengegenEinspracheentscheidedesM; Verfahren; Verfahrensbeginn; Verfah-; Entscheid; Rekursgerichts; Sachen; Erlöschen; Niederlassungsbewilligung; Wegweisung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | BGE 2C_745/2008; |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.