Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 87: -
Am 3. Juli 2013 wurde über einen Schuldner der Konkurs eröffnet. Der Schuldner beantragte die Aufhebung des Konkurses und die aufschiebende Wirkung. Trotz Zahlung der ersten Rate vor Konkurseröffnung wurde das Konkursbegehren nicht zurückgezogen. Der Schuldner konnte nicht nachweisen, dass die vereinbarten Ratenzahlungen erfolgt waren. Die Beschwerde des Schuldners wurde jedoch aufgrund einer konkurshindernden Tatsache gutgeheissen. Die Kosten des Verfahrens muss der Schuldner tragen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 87 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 09.07.2009 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 BeschwerdengegenEinspracheentscheidedesM... 387 87 Widerruf der Niederlassungsbewilligung; längerfristige... |
Schlagwörter : | ängerfristige; Freiheitsstrafe; Widerruf; Entscheid; Niederlassungsbewilligung; BeschwerdengegenEinspracheentscheidedesM; Niederlassungsbewilligung; Verurteilung; Vollzug; Rekursgerichts; Ausländerrecht; Sachen; Wegweisung; Bestätigt; Bundesgerichts; Februar |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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