Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 85: -
Es geht um einen Fall vor dem Obergericht des Kantons Zürich, bei dem es um die Pfändung des Einkommens eines Beschwerdeführers durch das Betreibungsamt ging. Die Beschwerdegegnerin beanstandete die Berechnung der Pfändungsquote und forderte die Pfändung einer Versicherungspolice. Das Bezirksgericht erhöhte teilweise die Pfändungsquote und wies die Frage der Pfändbarkeit der Versicherung an das Betreibungsamt zurück. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde ein, die vom Obergericht behandelt wurde. Die Vorinstanz legte die rechtlichen Grundlagen der Einkommenspfändung dar und setzte das Existenzminimum fest. Der Beschwerdeführer kritisierte die Berechnung des Existenzminimums, jedoch wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Es wurden keine Kosten erhoben, und die Parteien wurden über den Entscheid informiert.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 85 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 27.11.2009 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 BeschwerdengegenEinspracheentscheidedesM... 383 II. Beschwerden gegen Einspracheentscheide des Migrationsamts... |
Schlagwörter : | Wohnsitznahme; Zusatzeinkommen; Übersiedelnden; Entwicklung; Garanten; Leistungsfähigkeit; Schwiegertochter; Beschwerden; Einspracheentscheide; Erteilung; Aufenthaltsbewilligung; Mitwirkung; Hauptbedingung; Ausländerrecht; Betreuung; Recht; Zusatzeinkom-; Schweiz; BeschwerdengegenEinspracheentscheidedesM; Migrationsamts; Wohnsitznah-; Mittel; Unterstützung; Künftige |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 122 II 1; |
Kommentar: | - |
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