Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 82: -
Das Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, hat in einem Fall bezüglich einer Pfändungsankündigung entschieden. Der Beschwerdeführer hatte zunächst Rechtsvorschlag erhoben, diesen jedoch später zurückgezogen. Es kam zu einer Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach die Pfändung ausgesetzt werden sollte, bis ein definitiver Verlustschein vorliegt. Trotzdem wurde die Pfändung fortgesetzt, woraufhin der Beschwerdeführer Beschwerde einreichte. Das Gericht entschied, dass die Pfändungsankündigung rechtens war und wies die Beschwerde ab. Es wurden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigung zugesprochen. Die Entscheidung kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 82 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 14.07.2009 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 ZwangsmassnahmenimAusländerrecht 377 [...] 82 Ausschaffungshaft; Untertauchensgefahr; Dublin-Verfahren... |
Schlagwörter : | Schweiz; Gesuchsgegner; Italien; Ausländerrecht; Wegweisungsentscheid; Ausreise; Entscheid; Migrationsamt; Dublin; ZwangsmassnahmenimAusländerrecht; Ausschaffungshaft; Untertauchensgefahr; Dublin-Verfahren; Person; RekursgerichtimAusländerrecht; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Kantons; Haftüberprüfung; Erwägungen; II-Verordnung; ück-; Richtung; Umständen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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