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Urteil Rekursgericht im Ausländerrecht (AG)

Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 82: -

Das Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, hat in einem Fall bezüglich einer Pfändungsankündigung entschieden. Der Beschwerdeführer hatte zunächst Rechtsvorschlag erhoben, diesen jedoch später zurückgezogen. Es kam zu einer Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach die Pfändung ausgesetzt werden sollte, bis ein definitiver Verlustschein vorliegt. Trotzdem wurde die Pfändung fortgesetzt, woraufhin der Beschwerdeführer Beschwerde einreichte. Das Gericht entschied, dass die Pfändungsankündigung rechtens war und wies die Beschwerde ab. Es wurden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigung zugesprochen. Die Entscheidung kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Urteilsdetails des Kantongerichts AGVE 2009 82

Kanton:AG
Fallnummer:AGVE 2009 82
Instanz:-
Abteilung:Rekursgericht im Ausländerrecht
- Entscheid AGVE 2009 82 vom 14.07.2009 (AG)
Datum:14.07.2009
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:AGVE - Archiv 2009 ZwangsmassnahmenimAusländerrecht 377 [...] 82 Ausschaffungshaft; Untertauchensgefahr; Dublin-Verfahren...
Schlagwörter : Schweiz; Gesuchsgegner; Italien; Ausländerrecht; Wegweisungsentscheid; Ausreise; Entscheid; Migrationsamt; Dublin; ZwangsmassnahmenimAusländerrecht; Ausschaffungshaft; Untertauchensgefahr; Dublin-Verfahren; Person; RekursgerichtimAusländerrecht; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Kantons; Haftüberprüfung; Erwägungen; II-Verordnung; ück-; Richtung; Umständen
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts AGVE 2009 82

2009 ZwangsmassnahmenimAusländerrecht 377

[...]

82 Ausschaffungshaft; Untertauchensgefahr; Dublin-Verfahren Kann dem Wegweisungsentscheid des BFM nicht entnommen werden, wann und wo sich eine betroffene Person hätte melden müssen, wenn sie die Schweiz selbständig hätte verlassen wollen, darf ihr nicht vorgewor- fen werden, sie habe die Schweiz auf offensichtlich unzulässige Weise zu verlassen versucht, wenn ihr die Ausreise mit dem Zug nicht gelingt (E. II./3.3.).
2009 RekursgerichtimAusländerrecht 378

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 14. Juli 2009 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen N.C.I. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2009.86).
Aus den Erwägungen
II. 3.3. (...) Der Gesuchsgegner wurde mit Entscheid des BFM
vom 10. Juni 2009 nach Italien weggewiesen und aufgefordert, die
Schweiz sofort zu verlassen. Dem Wegweisungsentscheid des BFM
ist trotz Art. 20 Abs. 1 lit. e der Dublin II-Verordnung einmal mehr
nicht zu entnehmen, bis wann der Gesuchsgegner nach Italien rück-
überführt werden kann. Er enthält auch keine Angaben darüber, wann
und wo sich der Gesuchsgegner hätte melden müssen, wenn er die
Schweiz selbständig Richtung Italien hätte verlassen wollen. Unter
diesen Umständen kann dem Gesuchsgegner nicht vorgeworfen wer-
den, er habe die Schweiz auf offensichtlich unzulässige Weise zu
verlassen versucht. Vielmehr unterstrich der Gesuchsgegner mit sei-
nem Ausreiseversuch, dass er effektiv gewillt ist, nach Italien auszu-
reisen. Seine sowohl anlässlich des rechtlichen Gehörs gegenüber
dem Migrationsamt geäusserte Bereitschaft, auszureisen als auch die
heutige Bestätigung ist damit glaubhaft und stellt keine Schutzbe-
hauptung dar.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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