Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 8: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich entschied am 23. April 2012 in einem Fall betreffend Rechtsöffnung zwischen dem Staat Zürich und der Stadt B. als Gesuchsteller und Beschwerdeführer gegen A. als Gesuchsgegnerin und Beschwerdegegnerin. Die Vorinstanz wies das Begehren um Rechtsöffnung ab und auferlegte dem Gesuchsteller Kosten. In der Beschwerde argumentierte der Gesuchsteller, dass die Zustellung des Einschätzungsentscheids korrekt erfolgt sei, während die Gesuchsgegnerin dies bestritt. Das Gericht wies die Beschwerde ab, da der Gesuchsteller den Nachweis der Zustellung nicht erbringen konnte. Der Kanton Zürich wurde von Kosten befreit, und es wurde keine Entschädigung zugesprochen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 8 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 17.09.2009 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 Anwaltsrecht 51 [...] 8 Art. 12 lit. a BGFA Verbot des Direktkontakts mit anwaltlich vertretener Gegenpartei;... |
Schlagwörter : | Direktkontakts; Anwaltsrecht; Verbot; Partei; Würdigung; Umstände; Zulässigkeit; Kontakt; Gründen; Dringlich-; Entscheid; Anwaltskommission |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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