Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 76: -
Die Beschuldigte A. wurde schuldig gesprochen, gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer verstossen zu haben. Sie wurde zu 45 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt, wovon bereits alle Tage durch Untersuchungs- und Sicherheitshaft erstanden sind. Die Gerichtskosten belaufen sich auf Fr. 1'500.-, zusätzliche Auslagen in Höhe von Fr. 900.- wurden festgesetzt. Die Beschuldigte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, die jedoch abgewiesen wurde. Der Richter ist Dr. F. Bollinger, die Gerichtskosten betragen Fr. 2'000.-. Die Beschuldigte ist weiblich.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 76 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Schätzungskommission nach Baugesetz |
Datum: | 15.12.2009 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 Erschliessungsabgaben 355 I. Erschliessungsabgaben 76 Benützungsgebühren Ist der Hauptbeweis der Wasserlieferung... |
Schlagwörter : | Wasser; Prüfung; Wasseruhr; Beweis; Hauptbeweis; Beschwerdeführers; Zähler; Erschliessungsabgaben; Wasserlieferung; Bezüger; Situation; Schätzungskommission; Baugesetz; Zählers; Prüfungsbericht; Beweis; Wasserverlust; Ursache; Benützungsgebühren; Beweismass; Entscheid; Sachen; Einwohnergemeinde; Erwägungen; Prüfungszertifikaten; Zeitpunkt |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Schweizer, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Art. 84 OR, 2016 |
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