Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 69: -
Der Beschuldigte wurde im abgekürzten Verfahren wegen mehrfacher Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen und zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er legte Berufung ein, jedoch wurde diese abgewiesen, da er der Anklageschrift zugestimmt hatte und diese Zustimmung nicht widerrufen hatte. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden dem Beschuldigten auferlegt, mit Ausnahme der Kosten der amtlichen Verteidigung. Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich wurde rechtskräftig.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 69 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Steuerrekursgericht |
Datum: | 24.09.2009 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 Steuerrekursgericht 316 [...] 69 Gewinnsteuer; Bürgschaftskommission (§ 68 Abs. 1 lit. b StG) Die geschäftsmässig... |
Schlagwörter : | Bürgschaft; Bürgschaftskommission; Schuldzins; Rekurrentin; Hypothek; Person; Grundpfand; Verpfändung; Wertschriften; Zinssatz; Angemessenheit; Zusammenarbeitsvertrag; Betrag; Sicherheiten; Quartal; Kredite; Steuerrekursgericht; Gewinnsteuer; Dritt-; Sicher-; Sachen; Erwägungen; Aktionär; Gunsten; ürgten |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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