Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 2: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am 16. März 2012 ein Urteil in einem Rechtsöffnungsverfahren gefällt. Der Gesuchsteller erhielt Rechtsöffnung für einen Betrag von Fr. 115'000.- sowie weitere Kosten. Der Gesuchsgegner erhob fristgerecht Beschwerde und stellte verschiedene Anträge, darunter die Aufhebung des Urteils und die Forderung nach Schadenersatz. Der Gesuchsgegner befand sich in psychiatrischer Behandlung, was die Frage seiner Urteilsfähigkeit aufwarf. Das Gericht wies die Beschwerde als unbegründet ab und legte die Gerichtskosten dem Gesuchsgegner auf.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 2 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 24.08.2009 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 Obergericht 28 [...] 2 Art. 176 ZGB Prozesserledigung im Eheschutzverfahren aufgrund einer von den Parteien... |
Schlagwörter : | Vereinbarung; Obergericht; Eheschutzverfahren; Vergleich; Genehmigung; Verfahren; Ansprüche; Anspruch; Urteilsform; Prozesserledigung; Partei-; Entscheid; Obergerichts; Zivilkammer; Erwägungen; Vorinstanz; Verfahrenserledigung; Parteien; Punkten; Scheidungsrecht; Vereinbarungen; Eheschutzrichter; Prozessrecht; Parteidisposition; Unterhalt; Ehegatten; Kontrolle |
Rechtsnorm: | Art. 176 ZGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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