Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 92: -
Die Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin forderte vor Gericht die definitive Rechtsöffnung für eine Forderung basierend auf einem früheren Urteil. Das Einzelgericht am Bezirksgericht Dietikon entschied zugunsten der Gesuchstellerin. Der Gesuchsgegner legte Beschwerde ein, jedoch genügte die Beschwerdeschrift nicht den formellen Anforderungen, weshalb das Obergericht des Kantons Zürich nicht darauf eingetreten ist. Die Verfahrenskosten wurden dem Gesuchsgegner auferlegt, ohne dass eine Entschädigung für die Gesuchstellerin vorgesehen war. Der Richter, der dieses Urteil gefällt hat, ist Dr. R. Klopfer.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2008 92 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 20.08.2007 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2008 92 S.426 2008 Rekursgericht im Ausländerrecht 426 92 Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Härtefall und berufliche... |
Schlagwörter : | ätig; Ausländer; Aufenthalt; Rekursgericht; Ausländerrecht; Vorinstanz; Schweiz; Aufenthaltsdauer; Aufenthaltsbewilligung; Integration; Beschwerdeführers; Gesuchseinreichung; Praxis; Erwerbstätigkeit; Person; Umstände; Unterbruch; Arbeitslosig-; Arbeitgeber; Anwesenheit; Erteilung; Aufenthaltsbewilligung; Härtefall; Integra-; Beurteilung; Anwesenheitsdauer; Vielmehr |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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