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Urteil Obergericht (AG)

Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 9: Obergericht

Der Beschuldigte A. wurde schuldig gesprochen, am 29. Mai 2009 trotz Entzugs des Führerausweises ein Motorrad gefahren zu haben und eine Amtshandlung behindert zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 30.- verurteilt. Die Probezeit seiner früheren bedingten Freiheitsstrafe wurde um 1,5 Jahre verlängert. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden dem Beschuldigten auferlegt, mit Ausnahme der Kosten für die amtliche Verteidigung, die vorerst von der Gerichtskasse übernommen werden. Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 17. Februar 2009 wurde nicht widerrufen. Das Urteil wurde mündlich eröffnet und schriftlich mitgeteilt. Der Beschuldigte hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen eine bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne einzureichen. Das Obergericht des Kantons Zürich hat diesen Entscheid am 3. Mai gefällt.

Urteilsdetails des Kantongerichts AGVE 2008 9

Kanton:AG
Fallnummer:AGVE 2008 9
Instanz:Obergericht
Abteilung:Handelsgericht
Obergericht Entscheid AGVE 2008 9 vom 23.09.2008 (AG)
Datum:23.09.2008
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:AGVE 2008 9 S.44 2008 Obergericht 44 [...] 9 Art. 12 lit. c BGFA: Interessenkollision Die anwaltliche Vertretung der Eltern...
Schlagwörter : Anwalt; Obergericht; BGFA:; Interessenkollision; Vertretung; Eltern; Sportunter-; Volksschule; Schülers; Verfahren; Lehrer; Rechtsanwalt; Schulratspräsi-; Bezirks; Schule; Anwaltsrecht; Funktion; Schulratspräsident; Sportunterricht; Fragen; Entscheid; Anwaltskommission
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts AGVE 2008 9

2008 Obergericht 44

[...]

9 Art. 12 lit. c BGFA: Interessenkollision Die anwaltliche Vertretung der Eltern eines anlässlich des Sportunter- richts einer Volksschule verstorbenen Schülers im Strafverfahren gegen die beschuldigten Lehrer ist, auch wenn der Rechtsanwalt Schulratspräsi- dent des Bezirks dieser Schule ist, zulässig; der Anwalt war in seiner
2008 Anwaltsrecht 45

Funktion als Schulratspräsident weder in den konkreten Fall involviert noch musste er sich mit den diesen Sportunterricht betreffenden Fragen befassen.
Entscheid der Anwaltskommission vom 23. September 2008 i.S. X. (AVV.2007.46)

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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