Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 83: -
Der Präsident des Rekursgerichts im Ausländerrecht hat am 5. Dezember 2008 in einem Fall des Migrationsamts des Kantons Aargau gegen B.A. entschieden. Es ging um die Haftüberprüfung bezüglich Ausschaffungshaft und Haftbedingungen, insbesondere Zelleneinschluss aus betrieblichen Gründen. Falls es nicht möglich ist, die Zellen tagsüber zu öffnen, müssen die Häftlinge verlegt oder entlassen werden. Die Gerichtskosten betrugen 401 CHF. .
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2008 83 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 05.12.2008 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2008 83 S.401 2008 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 401 83 Ausschaffungshaft; Haftbedingungen; Zelleneinschluss aus... |
Schlagwörter : | Ausländerrecht; Gründen; Zellen; Zwangsmassnahmen; Ausschaffungshaft; Haftbedingungen; Zelleneinschluss; Ausschaffungshäftlinge; Verlegung; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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