Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 77: -
Im Jahr 2008 wurde im Ausländerrecht über Zwangsmassnahmen entschieden, speziell bezüglich der Ausschaffungshaft und des Haftgrunds. Der Präsident des Rekursgerichts entschied, dass der Haftgrund gemäss Artikel 76 Absatz 1 lit. b Ziff. 2 des Ausländergesetzes nicht erfüllt war, da sich der Nichteintretensentscheid als falsch erwiesen hatte. Der Fall betraf das Migrationsamt des Kantons Aargau gegen A.K. in Bezug auf die Haftüberprüfung. Der Gesuchsgegner argumentierte, dass die Haft nicht auf den Nichteintretensentscheid gestützt werden sollte, da er mittlerweile als malischer Staatsangehöriger anerkannt wurde. Schlussendlich wurde festgestellt, dass der Haftgrund nicht gegeben war.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2008 77 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 17.10.2008 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2008 77 S.389 2008 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 389 [...] 77 Ausschaffungshaft; Haftgrund; Nichteintretensentscheid... |
Schlagwörter : | Nichteintretensentscheid; Ausländerrecht; Haftgr; Gesuchsgegner; Zwischenzeit; Entscheid; Migrationsamt; Rekursgericht; Staatsangehöriger; Ausschaffungshaft; Zwangsmassnahmen; Ausschaffungshaft; Haftgrund; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Kantons; Haftüberprüfung; Erwägungen; Haftanordnung; Person; Sicherstellung; Vollzugs; Wegweisung; Ausschaf-; Nichteintretens-; Asylgesetzes |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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