Zusammenfassung des Urteils AGVE 2008 7: Obergericht
Das Urteil betrifft eine Berufungsklage wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz. Die Beschuldigte wurde schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe belegt. Nach mehreren Gerichtsverfahren und Berufungsanträgen wurde das Urteil teilweise aufgehoben, und die Beschuldigte erhielt eine reduzierte Prozessentschädigung. Das Bundesgericht entschied, dass die beschlagnahmte Geldsumme nicht eingezogen werden darf. Die Gerichtskosten wurden neu festgelegt, und die Beschuldigte bekam eine Prozessentschädigung zugesprochen. Die Entscheidung des Obergerichts wurde teilweise aufgehoben, und die Kosten des Verfahrens wurden neu verteilt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2008 7 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 19.08.2008 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2008 1 S.40 2008 Obergericht 40 7 Art. 7 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 BGFA, § 15 Abs. 1 lit. c EG BGFA, § 2 AnwV; Frage... |
Schlagwörter : | ätig; Tätigkeiten; Anrechnung; Fachrichter; Bereichen; Gemeindeverwaltung; Gerichtsschreiber; Obergericht; AnwV; Zulassung; Anwaltsprüfung:; Anrechenbarkeit; Abschluss; Studiums; Bachelor; Rechtswissenschaften; Gleichstellung; Leitung; Projekten; Gemeindeverwaltungen; Finanzverwaltung; Steuer; Betreibungsämter; Wirtschaftsjurist; Treuhand; Beratungsfirma; Handelsge-; Fachwissen; Richter |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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