Zusammenfassung des Urteils AGVE 2007 90: -
Die Beschwerdeführer A. und B. haben gegen die Pfändung ihres Einkommens Beschwerde eingereicht. Das Betreibungsamt hatte ihre Wohnkosten herabgesetzt, was sie als unzumutbar empfanden. Das Bezirksgericht wies die Beschwerde ab, woraufhin die Beschwerdeführer vor dem Obergericht des Kantons Zürich Berufung einlegten. Das Obergericht entschied teilweise zugunsten der Beschwerdeführer und wies das Betreibungsamt an, das Existenzminimum unter Berücksichtigung der Wohnkosten von Fr. 1'690.-- festzusetzen. Die Gerichtskosten wurden nicht erhoben, und es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2007 90 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 28.09.2007 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2007 90 S.322 2007 Rekursgericht im Ausländerrecht 322 [...] 90 Durchsetzungshaft; Subsidiarität der Durchsetzungshaft... |
Schlagwörter : | Durchsetzungshaft; Ausschaffungshaft; Rekursgericht; Ausländer; Ausländerrecht; Anerkennung; Anordnung; Rekursgerichts; Gesuchsgegner; Befragung; Voraussetzungen; Verhältnis; Entscheid; Migrationsamt; Vollzug; Wegweisung; Präsident; Behörden; Durchsetzungshaft; Subsidiarität; Zwangsmassnahmen; Präsidenten; Sachen; Kantons; Haftüberprüfung; Erwägungen; Frist |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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