Zusammenfassung des Urteils AGVE 2007 88: -
Die Gesuchsteller und Beschwerdeführer forderten vor Gericht die definitive Rechtsöffnung in einer Betreibung in Höhe von Fr. 1'158.60. Das Gericht wies das Begehren jedoch ab, da der vorgelegte Rechtsöffnungstitel nicht authentisch sei. Die Gesuchsteller legten Beschwerde ein und argumentierten, dass ihre Unterlagen den Originalen entsprächen. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen, da im Beschwerdeverfahren keine neuen Beweise mehr zugelassen werden können. Die Spruchgebühr für das Beschwerdeverfahren wurde auf Fr. 300.- festgesetzt, und die Kosten des Verfahrens wurden den Gesuchstellern auferlegt. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und eine weitere Beschwerde ans Bundesgericht war möglich.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2007 88 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 20.07.2007 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2007 88 S.321 2007 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 321 88 Ausschaffungshaft; Beschleunigungsgebot Offenbart ein Inhaftierter... |
Schlagwörter : | Migrationsamt; Gesuchsgegner; Beschleunigungsgebot; Parallelabklärung; Ausländerrecht; Parallelabklärungen; Staatsangehörigkeit; Gesuchsgegners; Ausschaffung; Zwangsmassnahmen; Ausschaffungshaft; Offenbart; Inhaftierter; Identität; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Kantons; Haftverlängerung; Erwägungen; Anzeichen; Beachtung; Inhaftierung; ären |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.