Zusammenfassung des Urteils AGVE 2007 87: -
Die Gemeinde A. aus dem Kanton Aargau hat ein Gesuch auf Rechtsöffnung eingereicht, welches vom Bezirksgericht Zürich abgelehnt wurde. Die Gemeinde legte Beschwerde ein und argumentierte, dass die eingereichten Unterlagen den Originalen entsprechen würden. Das Gericht wies die Beschwerde jedoch ab, da im Beschwerdeverfahren keine neuen Beweise mehr zulässig sind. Die Spruchgebühr für das Beschwerdeverfahren wurde auf Fr. 300.- festgesetzt, und die Kosten des Verfahrens wurden der Gemeinde auferlegt. Der Richter war Dr. R. Klopfer, und die Gewinnerperson war männlich.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2007 87 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 13.12.2007 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2007 87 S.320 2007 Rekursgericht im Ausländerrecht 320 [...] 87 Ausschaffungshaft; Haftbedingungen Das Migrationsamt... |
Schlagwörter : | Akten; Migrationsamt; Rekursgericht; Ausländerrecht; Haftbedingungen; Bässlergut; Basel; Gesuchsgegner; Besuch; Disziplinararrest; Anordnung; Ausschaffungshaft; Disziplinarstrafen; Ausschaffungsgefängnis; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Kantons; Haftverlängerung; Erwägungen; Ausschaffungsge-; Freundin; Besucherraum; Geschlechtsverkehr; Bestrafung; Vorwürfe |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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