Zusammenfassung des Urteils AGVE 2007 69: -
Es handelt sich um einen Gerichtsfall vor dem Obergericht des Kantons Zürich, bei dem es um die Rechtsöffnung in Bezug auf einen Bauvertrag geht. Die Klägerin, die politische Gemeinde B., fordert eine Konventionalstrafe von Fr. 100'000 vom Beklagten, da die vereinbarten Bauten nicht fristgerecht erstellt wurden. Das Gericht entscheidet zugunsten der Klägerin und gewährt die Rechtsöffnung. Der Beklagte legt Beschwerde ein, aber das Gericht weist die Beschwerde ab, da der Vertrag als Schuldanerkennung gilt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2007 69 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Steuerrekursgericht |
Datum: | 20.09.2007 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2007 69 S.272 2007 Steuerrekursgericht 272 69 Verkehrswert eines Grundstückes (§ 12 VBG). Wird ein Grundstück im Konkursverfahren... |
Schlagwörter : | Verkehrswert; Kaufpreis; Grundstück; Preis; Liegenschaft; Grundstückes; Konkursverfahren; Verhältnisse; Sachen; Preisvergleich; Ertragswert; Realwert; Verhältnissen; Geschäftsverkehr; Rücksicht; Berechnung; Verkehrswertes; Einfamilienhäusern; Regel; Objekten; Zwangsvollstreckungsverfahren; Steuerrekursgericht; Erwägungen; Gleichsetzung; Systematik; Kriterium; Festsetzung; Vordergr |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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