Zusammenfassung des Urteils AGVE 2007 11: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Urteil vom 26. April 2012 entschieden, dass die Beschuldigte A. des gewerbsmässigen und bandenmässigen Diebstahls, des mehrfachen Betruges, des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig ist. Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt. Zudem muss sie Schadenersatz an verschiedene Privatkläger leisten. Die Kosten des Verfahrens werden der Beschuldigten auferlegt, mit Ausnahme der Kosten für die amtliche Verteidigung, die vorerst von der Gerichtskasse übernommen werden. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2007 11 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 18.12.2007 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2007 11 S.53 2007 Zivilprozessrecht 53 [...] 11 Art. 12 lit. a und i BGFA Wird vom Klienten keine detaillierte Rechnung... |
Schlagwörter : | Rechnung; Anwalt; Zivilprozessrecht; Klienten; Schlussabrechnung; Details; Detaillierte; Rechnungstellung; BGFA; Verzögerungen; Obergericht/Handelsgericht; Herausgabe; Akten; Abschluss; Verfahrens; Entscheid; Anwaltskommission |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Müller, Furrer, Müller-Chen, Schweizer, Girsberger, Hand zum Schweizer Privatrecht: Internationales Privatrecht, Art. 6, 2016 |
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