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Urteil Obergericht (AG)

Zusammenfassung des Urteils AGVE 2007 11: Obergericht

Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Urteil vom 26. April 2012 entschieden, dass die Beschuldigte A. des gewerbsmässigen und bandenmässigen Diebstahls, des mehrfachen Betruges, des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig ist. Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt. Zudem muss sie Schadenersatz an verschiedene Privatkläger leisten. Die Kosten des Verfahrens werden der Beschuldigten auferlegt, mit Ausnahme der Kosten für die amtliche Verteidigung, die vorerst von der Gerichtskasse übernommen werden. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Urteilsdetails des Kantongerichts AGVE 2007 11

Kanton:AG
Fallnummer:AGVE 2007 11
Instanz:Obergericht
Abteilung:Handelsgericht
Obergericht Entscheid AGVE 2007 11 vom 18.12.2007 (AG)
Datum:18.12.2007
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:AGVE 2007 11 S.53 2007 Zivilprozessrecht 53 [...] 11 Art. 12 lit. a und i BGFA Wird vom Klienten keine detaillierte Rechnung...
Schlagwörter : Rechnung; Anwalt; Zivilprozessrecht; Klienten; Schlussabrechnung; Details; Detaillierte; Rechnungstellung; BGFA; Verzögerungen; Obergericht/Handelsgericht; Herausgabe; Akten; Abschluss; Verfahrens; Entscheid; Anwaltskommission
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
Müller, Furrer, Müller-Chen, Schweizer, Girsberger, Hand zum Schweizer Privatrecht: Internationales Privatrecht, Art. 6, 2016

Entscheid des Kantongerichts AGVE 2007 11

2007 Zivilprozessrecht 53

[...]

11 Art. 12 lit. a und i BGFA Wird vom Klienten keine detaillierte Rechnung verlangt, reicht es aus, wenn der Anwalt eine Schlussabrechnung ohne Details erstellt. Detaillierte Rechnungstellung erst eineinhalb zwei Monate, nachdem diese verlangt wurde, verletzt Art. 12 lit. i BGFA; Verzögerungen sind nur ausnahmsweise gerechtfertigt.
2007 Obergericht/Handelsgericht 54

Die Herausgabe von Akten nach Abschluss eines Verfahrens sollte auf Verlangen innerhalb von ca. 10 Tagen erfolgen; eine mehrwöchige Ver- spätung verstösst gegen Art. 12 lit. a BGFA.
Entscheid der Anwaltskommission vom 18. Dezember 2007 i.S. M. H.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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