Zusammenfassung des Urteils AGVE 2005 97: -
Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Fall betreffend Rechtsöffnung entschieden. Der Gesuchsgegner wurde aufgefordert, innerhalb einer Frist eine Beschwerde zu erheben oder darauf zu verzichten. Trotz mehrerer Gesuche um Fristverlängerung und Wiederherstellung der Frist konnte der Gesuchsgegner die formellen Anforderungen nicht erfüllen. Das Gericht wies alle Gesuche des Gesuchsgegners ab, da auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde. Die Verfahrenskosten wurden dem Gesuchsgegner auferlegt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2005 97 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 26.09.2005 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2005 97 S.437 2005 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 437 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 97 Ausschaffungshaft;... |
Schlagwörter : | Ausländerrecht; Zwangsmassnahmen; Haftbeendigungsgr; Ausschaffungshaft; Anerkennung; Gesuchsgegners; Staatsangehöriger; Nigeria; Delegation; Zweifel; Durchführbarkeit; Vollzugs; Wegweisung; Umständen; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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