Zusammenfassung des Urteils AGVE 2005 81: -
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am 20. September 2012 ein Urteil in einem Rechtsstreit um Rechtsöffnung gefällt. Der Gesuchsgegner hatte gegen die provisorische Rechtsöffnung für eine ausstehende Versicherungsprämie Beschwerde eingelegt, die jedoch abgewiesen wurde. Die Vorinstanz hielt fest, dass der Gesuchsgegner die betriebene Forderung zu Unrecht bestritt, da der Versicherungsvertrag nicht vor Ablauf der festen Laufzeit gekündigt werden konnte. Auch weitere Einwendungen des Gesuchsgegners wurden als unbegründet erachtet. Die Gerichtskosten wurden dem Gesuchsgegner auferlegt, und es wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2005 81 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Steuerrekursgericht |
Datum: | 14.12.2005 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2005 81 S.377 2005 Kantonale Steuern 377 [...] 81 Einkommenssteuer; Tarif (§ 43 Abs. 2 StG). - Einer Steuerpflichtigen,... |
Schlagwörter : | Tarif; Lebensunterhalt; Lebenspartner; Haushalt; Rekurrentin; Tochter; Steuerpflichtigen; Sachen; Kindern; Einkommens; Kantonale; Steuern; Einkommenssteuer; Steuerrekursgericht; Erwägungen; Stich-; Steuererklärung; Vorinstanz; Konkubinat; Sinne; Für; Verheiratete; Kinderabzug; Steuersatz; Verwaltungsgericht; Entscheid; KStA/MG |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Schweizer, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Art. 223 ZPO, 2013 |
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