Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 94: -
Die Beschuldigte A. wurde vom Obergericht des Kantons Zürich in einem Berufungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 30.- sowie eine Busse von Fr. 500.-. Die Geldstrafe wurde aufgeschoben, und die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Die Beschuldigte wurde auch zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von Fr. 2'100.- sowie einer Prozessentschädigung von Fr. 2'557.30 an den Privatkläger verurteilt. Die Kosten des Berufungsverfahrens in Höhe von Fr. 3'270.- wurden ebenfalls der Beschuldigten auferlegt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 94 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Landwirtschaftliche Rekurskommission |
Datum: | 20.08.2004 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2004 94 S.331 2004 Verwaltungsrechtspflege 331 III. Verwaltungsrechtspflege 94 Verlegung der Verfahrenskosten Praxisänderung:... |
Schlagwörter : | Verfahren; Verfahrenskosten; Gutheissung; Landwirtschaft; Praxis; Verwaltungsrechtspflege; Landwirtschaftlichen; Rekurskommission; Sachen; Verlegung; Praxisänderung:; Unterliegenden; Entscheid; Finanzdepartement; Abteilung; Erwägungen; Gerichtskosten; Ausgang; LwG-AG; Blick; Verfahrensökonomie; Anlehnung; Regelungen; Prozessordnun-; Schätzungskommission; Baugesetz |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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