Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 24: Obergericht
Der Kanton Tessin hat beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde gegen die Ablehnung eines Arrestes in Höhe von Fr. 160.-- gegen einen Beklagten eingereicht. Der Kläger beruft sich auf einen Entscheid des Steueramtes, der als vollstreckbarer Titel gilt. Das Gericht entscheidet, dass nur die Forderung von Fr. 100.-- durch den Arrest gesichert werden kann, da für den Restbetrag keine ausreichende Grundlage vorliegt. Der Beklagte hat die Schweiz verlassen, weshalb die Pfändbarkeit seines Vermögens geprüft werden muss. Der Kläger erhält teilweise Recht, der Arrest wird für die Forderung von Fr. 100.-- bewilligt. Der Richter ist männlich, die Gerichtskosten betragen Fr. 40.--, und die unterlegene Partei ist eine Behörde.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 24 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 01.12.2004 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2004 24 S.93 2004 Strafprozessrecht 93 [...] 24 §§ 67 und 213 Abs. 1 StPO. Gegen einen Haftbefehl und die einem solchen... |
Schlagwörter : | Haftbefehl; Ausschreibung; Entscheid; Verhaftung; Verfügung; Vollzug; Beschuldigten; Abänderung; Abänderungsbegehren; Anfechtung; Eröffnung; Anordnung; Massnahme; Prozessrecht; Strafprozessrecht; Obergericht/Handelsgericht; Obergerichts; Beschwerdekammer; Sachen; Erwägungen; Rechtsmittel; Verfügungen; Verfolgungsbehörden; Rechtsbehelf; Bewirkung; Entscheids |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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