Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 104: -
Am 11. September 2013 hat das Obergericht des Kantons Zürich in einem Fall bezüglich Konkurseröffnung entschieden. Die Schuldnerin beantragte die Aufhebung des Konkurses und erhielt die aufschiebende Wirkung. Sie konnte nachweisen, dass sie die Konkursforderung vollständig beglichen hatte und zahlungsfähig war. Das Gericht hob das vorinstanzliche Konkurserkenntnis auf und die Schuldnerin muss die Gerichtskosten tragen. Die Schuldnerin wurde angewiesen, den hinterlegten Betrag dem Betreibungsamt zu überweisen und die Verteilung auf die Gläubiger zu regeln. Der Richter war Oberrichterin lic. iur. A. Katzenstein und die Gerichtskosten betrugen CHF 750.-.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 104 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 18.07.2004 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2004 104 S.356 2004 Rekursgericht im Ausländerrecht 356 [...] 104 Ausschaffungshaft; Verletzung der Mitwirkungspflicht... |
Schlagwörter : | Gesuchsgegner; Migrationsamt; Ausländerrecht; Rekursgericht; Mitwirkungspflicht; Identitätspapiere; Dokumente; Behörde; Papiere; Schweiz; Ausschaffung; Zivilstandsamt; Kantons; Haftüberprüfung; Zusammenhang; Sektion; Bürgerrecht; Personenstand; Gesuchsgegners; Ausschaffungshaft; Verhandlung; Einreise; Behörden; Braut; Ausschaffungshaft; Verletzung; Haftgr |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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