Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 101: -
Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Fall betreffend Rechtsöffnung entschieden. Die Klägerin beantragte einen Betrag von Fr. 14'090.- nebst Zinsen und Kosten. Der Beklagte erhob Beschwerde gegen die Verfügung der Vorinstanz, die Klägerin musste einen Kostenvorschuss leisten. Die Beschwerde des Beklagten wurde abgewiesen, da sie formelle Anforderungen nicht erfüllte. Die Verfahrenskosten von Fr. 300.- wurden dem Beklagten auferlegt, keine Parteientschädigungen wurden zugesprochen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 101 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 11.11.2004 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2004 101 S.355 2004 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 355 [...] 101 Ausschaffungshaft; Keine Verletzung der Mitwirkungspflicht... |
Schlagwörter : | Gesuchsgegner; Migrationsamt; Mitwirkungspflicht; Ausländerrecht; Identitätspapier; Zivilstandsamt; Identitätspapiere; Migrationsamtes; Papierbeschaffung; Konsulat; Aufforderung; Rekursgericht; Zwangsmassnahmen; Ausschaffungshaft; Verletzung; Einverständnis; Weiterleitung; Migra-; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Kantons; Haftüberprüfung; Erwägungen; Auffassung; Akten; Handen; Bangladesh |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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