I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht



100 Ausschaffungshaft; Vorliegen eines Wegweisungsentscheids Der im Rahmen eines Asylverfahrens ergangene Wegweisungsentscheid wird durch die Ausreise des Betroffenen aus der Schweiz konsumiert und kann nicht mehr als Grundlage für die Anordnung einer Ausschaffungs- haft dienen (Erw. II/2c).
Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 27. November 2004 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen E.A. betreffend Haftüberprüfung (HA.2004.00043).