Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 100: -
Es handelt sich um ein Gerichtsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, in dem es um die Konkurseröffnung eines Unternehmens ging. Der Schuldner zahlte die offene Forderung vor der Konkurseröffnung, jedoch wurde dies vom Konkursgericht nicht berücksichtigt, da sie keine Kenntnis von der Zahlung hatten. Der Schuldner legte Beschwerde ein und das Obergericht hob die Konkurseröffnung auf, da die Forderung rechtzeitig beglichen wurde. Die Kosten des Verfahrens tragen der Schuldner, die Gläubigerin und das Konkursamt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 100 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Rekursgericht im Ausländerrecht |
Datum: | 27.11.2004 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2004 100 S.355 2004 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 355 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 100 Ausschaffungshaft;... |
Schlagwörter : | Ausländerrecht; Zwangsmassnahmen; Wegweisungsentscheid; Ausschaffungshaft; Vorliegen; Wegweisungsentscheids; Asylverfahrens; Ausreise; Schweiz; Grundlage; Anordnung; Ausschaffungs-; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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