Zusammenfassung des Urteils AGVE 2004 1: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am 29. März 2012 einen Beschluss in einem Berufungsverfahren wegen mehrfacher Pornografie gefällt. Der Beschuldigte hatte gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich Berufung eingelegt, jedoch nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eine schriftliche Berufungserklärung eingereicht. Daher wurde auf die Berufung nicht eingetreten, die Gerichtsgebühr wurde auf 600 CHF festgesetzt und die Kosten des Verfahrens dem Beschuldigten auferlegt. Der Beschluss wurde an die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat mitgeteilt, und es wurde darauf hingewiesen, dass gegen diesen Entscheid bundesrechtliche Beschwerde erhoben werden kann.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2004 1 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 16.12.2004 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2004 1 S.25 2004 Zivilrecht 25 I. Zivilrecht A. Familienrecht 1 Kindesschutzmassnahmen/fürsorgerische Freiheitsentziehung;... |
Schlagwörter : | Vormunds; Vormundschaft; Kindes; Kammer; Beschluss; Obergerichts; Unterbringung; Anstalt; Sorge; Beschwerdeinstanz; EGZGB; Alter; Vormundschaftswesen; Obhut; Verwaltungsgericht; Vormundschafts-; Massgabe; Altersjahr; Kindesschutzmassnahme; Vormundschaftsbehörde; Zivilrecht; Kindesschutzmassnahmen; Kindseltern; Freiheitsentziehung; Sorgerecht |
Rechtsnorm: | Art. 307 ZGB ;Art. 310 ZGB ;Art. 314a ZGB ;Art. 315 ZGB ;Art. 361 ZGB ;Art. 397a ZGB ;Art. 397d ZGB ;Art. 405a ZGB ;Art. 420 ZGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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