Zusammenfassung des Urteils AGVE 2002 17: Obergericht
Das Obergericht des Kantons Zürich hat in einem Fall betreffend Rechtsöffnung entschieden. Die Gesuchstellerin erhielt Rechtsöffnung für Unterhaltszahlungen, gegen die sich der Gesuchsgegner und Beschwerdeführer wehrte. Er legte Beschwerde ein, da er aufgrund einer Krankheit nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte und somit sein rechtliches Gehör verletzt sah. Das Obergericht entschied zugunsten des Gesuchsgegners und hob das Urteil des Einzelgerichts auf. Die Kosten wurden dem Kanton auferlegt, da die Gesuchstellerin auf eine Beschwerdeantwort verzichtete.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2002 17 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Handelsgericht |
Datum: | 24.09.2002 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2002 17 S.68 2002 Obergericht/Handelsgericht 68 [...] 17 § 125 ZPO. Nachweis der Steuerschuldzahlungen. Steuerschulden... |
Schlagwörter : | Belege; Zahlung; Zahlungen; Steuerschulden; Anwalt; Steuern; Obergericht/Handelsgericht; Existenzminimums; Frist; Behauptungen; Beträge; Berücksichtigung; Rückstellungen; Praxis; Betrag; Berechnung; Partei; Reichung; Steuerschuldzahlungen; Einreichung; Zivilprozessrecht; Entscheid; Obergerichts; Zivilkammer; Sachen; Erwägungen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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