Zusammenfassung des Urteils AGVE 2001 102: -
Die Schätzungskommission nach dem Baugesetz hat in einem Fall zwischen dem Kanton Aargau und der Erbengemeinschaft E. L. entschieden. Die Erbengemeinschaft ist als Gesamthandschaftsverhältnis nicht parteifähig, aber ein einzelner Miterbe kann Entschädigungsansprüche stellen. Vier Mitglieder der Erbengemeinschaft haben der Entschädigung konkludent zugestimmt, während E. L. eine Eingabe gemacht hat, um seine Legitimation zu prüfen. Es wird diskutiert, ob E. L. alleine legitimiert ist, eine solche Eingabe zu machen, und es wird festgestellt, dass er vorläufig dazu berechtigt ist.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2001 102 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Schätzungskommission nach Baugesetz |
Datum: | 13.11.2001 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2001 102 S.446 2001 Schätzungskommission nach Baugesetz 446 [...] 102 Formelle Enteignung; Legitimation von Mitgliedern... |
Schlagwörter : | ältnis; Eingabe; Schätzungskommission; Baugesetz; Legitimation; Miterben; Kanton; Erbengemeinschaft; Einschreiben; Entschädigung; Verfahrenslegitimation; Interesse; Formelle; Enteignung; Mitgliedern; Erbenge-; Unterscheidung; Verfahrenslegitima-; Entschädigungsbegehren; ätz-; Gesamthandprinzip; Entscheid; Sachen; Erwägungen; Gesamthandschaftsver-; Zivilge- |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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